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Finanzierung

Im Alter
ruhig schlafen.

Immobilien bleiben eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge – wenn Objekt und Finanzierung zusammenpassen. Genau das prüfen wir mit Ihnen.

Eine Anlage, die sich rechnen muss

Das Thema Inflation ist in aller Munde – ein guter Anlass, die eigene Altersvorsorge auf den Prüfstand zu stellen.

Auch nach dem Ende der historischen Niedrigzinsphase bleibt die Immobilie als Kapitalanlage attraktiv. Damit sich die angestrebten Erträge nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität erwirtschaften lassen, müssen viele Fragen geklärt sein:

  • Welchen Betrag möchte ich anlegen?
  • Ist eine Immobilie für meine Situation die günstigste Anlageform?
  • Welches Objekt passt langfristig zu meinen Plänen?
  • Wie finanziere ich es am günstigsten?
  • Was muss ich beim Thema Steuern beachten?

Unabhängig heißt: ein gerader Blick auf den Markt

Wir sind an keinen der über 450 Darlehensgeber vertraglich gebunden. Unser Blick auf die Angebote ist deshalb gerade – und nicht, wie leider oft, verzerrt. Unsere Berater sind ausgewiesene Branchenkenner und handeln ausschließlich in Ihrem Sinne.

Wir kennen nicht nur den Kreditmarkt

Als Immobilienprofis seit 1986 beurteilen wir auch das Objekt selbst. Denn eine günstige Finanzierung nützt wenig, wenn die Immobilie nicht zu Ihrer Strategie passt.

Zur Immobilienbewertung

Häufige Fragen

Rund um die Kapitalanlage

Mit welchen Darlehensgebern arbeitet HypoConsult zusammen?

Wir sind ein unabhängiger Vermittler und prüfen die Angebote von über 450 Darlehensgebern. Unabhängig heißt: Bei der Auswahl zählt ausschließlich Ihr Vorteil. Haben Sie Vorlieben für bestimmte Banken, berücksichtigen wir das selbstverständlich.

Wie oft darf ich eine Sondertilgung leisten und wie hoch darf sie sein?

Das regelt Ihr Darlehensvertrag. Gängig ist eine gebührenfreie Sondertilgung pro Jahr von bis zu 5 % der Darlehenssumme. Ob das in Ihrer Finanzierung vorgesehen ist, klären wir gern mit Ihnen.

Darf der Darlehensgeber die Forderung weiterverkaufen?

Ja, dieses Recht behalten sich Darlehensgeber vor. Seit 2008 schützt Sie aber das Risikobegrenzungsgesetz: Der Käufer der Forderung muss sich an die Vereinbarungen halten, die Sie mit Ihrem ursprünglichen Darlehensgeber getroffen haben.

Alle Fragen und Antworten

Rechnet sich Ihre Anlage? Finden wir es heraus.

Wir sehen uns Objekt und Finanzierung gemeinsam an – fair, auf Augenhöhe und ohne Verkaufsdruck.