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Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

24 Fragen rund um Baufinanzierung, Immobilienkauf und die Zeit danach – beantwortet von unseren Finanzierungsexperten.

Beratung und Kosten

Mit welchen Darlehensgebern arbeitet HypoConsult zusammen?

HypoConsult ist ein unabhängiger Vermittler von Immobilienfinanzierungen. Unabhängig heißt: Bei der Zusammenstellung Ihrer Finanzierung haben wir ausschließlich Ihren Vorteil im Blick. Während manche Vermittler nur die Produkte weniger Anbieter vertreiben, prüfen wir die Angebote von über 450 Darlehensgebern.

Haben Sie Vorlieben für bestimmte Finanzierungspartner, berücksichtigen wir das selbstverständlich.

Sind Beratung und Vermittlung für mich kostenfrei?

Ja, vollständig. Bearbeitungsgebühren oder versteckte Nebenentgelte gibt es bei uns nicht. Nach der erfolgreichen Vermittlung erhält HypoConsult eine Vergütung vom Darlehensgeber. Unser schönster Lohn bleibt die langfristige Zufriedenheit unserer Kunden.

Wird meine Bonität bei der Angebotserstellung abgefragt?

Nein. Informationen zu Ihrer Bonität bzw. Ihrem Schufa-Score holt der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner erst ein, wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen einreichen. Alle Finanzierungsangebote stehen deshalb unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung durch den Darlehensgeber.

Budget, Zinsen und Tilgung

Was kann ich mir leisten?

Ausgehend von dem Betrag, der Ihnen monatlich nach Abzug aller laufenden Kosten zur Verfügung steht, gibt Ihnen unser Budgetrechner einen schnellen ersten Überblick. Die Feinheiten besprechen wir gern persönlich.

Welche Zinsbindung ist für mich ideal?

Das hängt davon ab, was Ihnen wichtiger ist: Zinssicherheit oder finanzielle Flexibilität. Der Sollzinsbindungsrechner hilft beim Abwägen. Worauf Sie bei den einzelnen Varianten achten sollten, erläutern wir Ihnen im Gespräch.

Wie sieht die optimale Tilgung für meine Pläne aus?

Mit dem Tilgungsrechner simulieren Sie einen kompletten Tilgungsplan über die Laufzeit Ihres Darlehens – damit Sie später keine Überraschungen erleben.

Kann ich zu einem bestimmten Zeitpunkt schuldenfrei sein?

Ja. Der Volltilgungsrechner ermittelt, welchen anfänglichen Tilgungssatz und welche Monatsrate Sie dafür brauchen.

Warum ist der Effektivzins höher als der Sollzins?

Der Sollzins ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz während der Zinsbindung. Für den Effektivzins muss der Darlehensgeber nach der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie die gesamte Vertragslaufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung ansetzen – also auch die Zeit nach der Zinsbindung, deren Zinssatz heute noch niemand kennt. Hinzu kommen gegebenenfalls externe Kosten wie Notargebühren.

Deshalb liegt der Effektivzins meist über dem Sollzins, auch ohne Bearbeitungsgebühren. Klingt verzwickt? Ist es auch – das Prüfen und Vergleichen der Angebote übernehmen wir für Sie.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Gerade bei einem Neubau oder einer umfangreichen Modernisierung wird das Darlehen selten auf einmal abgerufen. Im Vertrag lässt sich deshalb eine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren, in der Sie die Darlehenssumme nach Bedarf abrufen. Danach verlangt der Darlehensgeber üblicherweise 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Teil. Die Länge der zinsfreien Zeit ist frei verhandelbar.

Wann beginnt die Tilgung?

In den meisten Fällen, sobald der gesamte vertraglich vereinbarte Darlehensbetrag ausgezahlt ist – dann zahlen Sie die erste Rate. Bei einigen Darlehensgebern lässt sich im Vertrag auch ein fester Termin für den Tilgungsbeginn festlegen.

Unterlagen und Ablauf

Welche Unterlagen muss ich beim Darlehensantrag vorlegen?

Das variiert je nach Darlehensgeber. Die übliche Liste aus persönlichen Unterlagen und Unterlagen zum Objekt finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste zum Abhaken und Ausdrucken.

Wie lange muss ich auf die Zusage des Darlehensgebers warten?

Liegen dem Darlehensgeber alle erforderlichen Unterlagen vor, dauert die Prüfung ungefähr fünf Werktage. Bis der Darlehensvertrag zur Unterschrift vorliegt, vergehen meist noch wenige Tage. Sind Sie an Fristen gebunden, sagen Sie es uns bitte – wir berücksichtigen das bei unseren Anfragen an die Finanzierungspartner.

Wann kann ich den Kaufvertrag beurkunden?

Erst, wenn Ihnen eine schriftliche Darlehenszusage von einem unserer Finanzierungspartner vorliegt. Wichtig: Der Kaufvertrag einer Immobilie gewährt Ihnen kein Widerrufsrecht.

Wann unterschreibe ich den Darlehensvertrag?

Beim Zeitpunkt kommt es auf das Widerrufsrecht an: Sie können einen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Unterschreiben Sie ihn deutlich vor dem Notartermin, ist diese Frist womöglich schon abgelaufen, wenn Sie den Kaufvertrag unterzeichnen – platzt der Kauf, kommen Sie dann nicht mehr aus dem Darlehen heraus.

Den passenden Zeitpunkt stimmen wir deshalb genau mit Ihnen, dem Darlehensgeber und dem Notartermin ab.

Was kostet die Grundschuldeintragung für die Finanzierung?

Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall, vor allem nach der Höhe der Grundschuld. Mit unserem Notar- und Grundbuchkostenrechner ermitteln Sie den zu erwartenden Betrag ganz einfach.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Darlehens?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wird die Grundschuld beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Das dauert im Regelfall drei bis vier Wochen. Liegt dem Darlehensgeber die Benachrichtigung darüber vor, überweist er den vereinbarten Betrag.

Muss früher ausgezahlt werden, kann der Notar als Sicherheit für den Darlehensgeber eine sogenannte Rangbescheinigung ausstellen.

Wann muss ich mein Eigenkapital einsetzen?

Grundsätzlich gilt: Eigenkapital vor Fremdkapital. Je kleiner die Darlehenssumme, desto weniger Zinsen und Gebühren fallen an. Üblicherweise zahlt der Darlehensgeber erst aus, wenn der Einsatz Ihres Eigenkapitals nachgewiesen ist. Ist im Einzelfall eine abweichende Regelung nötig, vereinbaren wir sie mit dem Darlehensgeber.

Wann bekomme ich das Geld für die Modernisierung ausgezahlt?

In den meisten Fällen nach Vorlage der Rechnungen beim Darlehensgeber. Sie belegen, dass die Mittel wie besprochen in die Immobilie investiert wurden. Manche Institute zahlen auch Vorschüsse aus; weitere Auszahlungen gibt es dann gegen Rechnungsnachweis.

Während der Laufzeit

Kann ich die Rate während der Zinsbindung ändern?

Ja, wenn es im Vertrag vereinbart ist. Üblich sind drei kostenlose Wechsel des Tilgungssatzes zwischen 2 % und 5 % während der Zinsbindung. Nicht alle Darlehensgeber bieten das ohne Aufpreis an – ein gutes Beispiel dafür, warum sich der genaue Vergleich lohnt.

Wie oft darf ich eine Sondertilgung leisten und wie hoch darf sie sein?

Ob und zu welchen Bedingungen Sondertilgungen möglich sind, regelt Ihr Darlehensvertrag. Gängig ist eine gebührenfreie Sondertilgung pro Jahr von bis zu 5 % der Darlehenssumme. Ob das in Ihrer Finanzierung vorgesehen ist, klären wir gern mit Ihnen.

Kann ich meinen Darlehensvertrag während der Laufzeit kündigen?

Nach aktueller Gesetzeslage können Sie Ihren Vertrag zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, können Sie das Darlehen jederzeit ablösen. Dann berechnet der Darlehensgeber allerdings ein Vorfälligkeitsentgelt als Ausgleich für die entgangenen Zinsen.

Lohnt es sich, mein Darlehen vorzeitig umzuschulden?

Das hängt vor allem von zwei Größen ab: der Vorfälligkeitsentschädigung, die Ihr bisheriger Darlehensgeber verlangt, und den Konditionen, die Sie heute bekommen. Wir stellen beides für Sie gegenüber und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Wechsel lohnt.

Welche Kosten fallen bei einem Wechsel des Darlehensgebers an?

Der größte Posten sind meist Notar- und Grundbuchgebühren, weil die Grundschuld auf den neuen Darlehensgeber übertragen und im Grundbuch eingetragen wird. Den Betrag ermitteln Sie mit dem Notar- und Grundbuchkostenrechner.

Einige Darlehensgeber erheben zusätzlich eine Gebühr für die treuhänderische Ablösung. Fällt der Wechsel in die laufende Zinsbindung, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommen. Wir prüfen alle Posten und sagen Ihnen, ob sich der Wechsel unterm Strich rechnet.

Darf der Darlehensgeber die Forderung weiterverkaufen?

Ja, dieses Recht behalten sich Darlehensgeber vor. Seit 2008 schützt Sie jedoch das Risikobegrenzungsgesetz: Der Käufer Ihrer Forderung muss sich an dieselben Vereinbarungen halten, die Sie mit Ihrem ursprünglichen Darlehensgeber getroffen haben, und darf Ihr Darlehen nicht ohne Weiteres fällig stellen oder einseitig ändern.

Lieber persönlich besprechen?

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