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Finanzierung

Die Zinsbindung läuft aus?
Die Karten werden neu gemischt.

Nach 5, 10 oder 15 Jahren endet bei vielen Darlehen die Zinsbindung. Jetzt können Sie neu verhandeln oder die Bank wechseln – und dabei bares Geld sparen.

Was jetzt passiert

Zum Ende der Zinsbindung ist das Darlehen in den meisten Fällen noch nicht vollständig getilgt. Für die Restschuld brauchen Sie eine Anschlussfinanzierung.

Das ist eine Chance: Sie können die Bedingungen mit Ihrem bisherigen Darlehensgeber neu verhandeln oder zu einem anderen Kreditinstitut wechseln. Die optimal auf Ihre Situation angepasste Lösung spart bares Geld.

Früh kümmern zahlt sich aus

Aktuelle Zinskonditionen lassen sich bis zu fünf Jahre im Voraus sichern. Je früher Sie sich um die Anschlussfinanzierung kümmern, desto mehr Zeit bleibt, Angebote einzuholen und in Ruhe zu vergleichen.

Das übernehmen wir: Wir suchen aus den Angeboten von über 450 Anbietern die für Sie attraktivste Variante heraus und begleiten Sie auch in dieser Phase. Sie können auf uns zählen. Versprochen.

Ihre Möglichkeiten

  • Bleiben: Sie vereinbaren mit Ihrem bisherigen Darlehensgeber neue Konditionen.
  • Wechseln: Sie lösen die Restschuld über ein anderes Kreditinstitut ab.
  • Vorab sichern: Sie reservieren sich die heutigen Konditionen bis zu fünf Jahre vor Ablauf.
Häufige Fragen

Rund um die Anschlussfinanzierung

Kann ich meinen Darlehensvertrag während der Laufzeit kündigen?

Nach aktueller Gesetzeslage können Sie zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Verkaufen Sie Ihre Immobilie, können Sie das Darlehen jederzeit ablösen – dann berechnet der Darlehensgeber allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgangenen Zinsen.

Welche Kosten fallen bei einem Wechsel des Darlehensgebers an?

Der größte Posten sind meist Notar- und Grundbuchgebühren, weil die Grundschuld auf den neuen Darlehensgeber übertragen wird. Den Betrag ermitteln Sie mit dem Notar- und Grundbuchkostenrechner. Manche Institute berechnen zusätzlich eine Gebühr für die treuhänderische Ablösung, und fällt der Wechsel in die laufende Zinsbindung, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommen. Wir prüfen alle Posten und sagen Ihnen, ob sich der Wechsel unterm Strich rechnet.

Lohnt es sich, mein Darlehen vorzeitig umzuschulden?

Das hängt vor allem von zwei Größen ab: der Vorfälligkeitsentschädigung, die Ihr bisheriger Darlehensgeber verlangt, und den Konditionen, die Sie heute bekommen. Wir stellen beides für Sie gegenüber und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Wechsel lohnt.

Alle Fragen und Antworten

Ihre Zinsbindung endet bald? Sprechen wir früh darüber.

Je mehr Zeit bis zum Ablauf bleibt, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Kostenfrei und unverbindlich.