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21.12.24 |
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Beleihungsauslauf bis 60% entspricht ca. 54% des Verkehrswertes: |
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ab |
0,40% |
5 Jahre Sollzins.
0,60 eff. |
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Landesfördermittel
Die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum oder dessen Neubau ist grundsätzlich Angelegenheit
der einzelnen Bundesländer. Daher fallen Art und Höhe der Fördermittel je nach Bundesland sehr
unterschiedlich aus.
Zum Thema Fördermittel gibt es eine unseres Erachtens sehr gute Webseite in Zusammenarbeit der
Verbraucherverbände und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dort sind die Förderprogramme
der einzelnen Bundesländer übersichtlich dargestellt und es besteht die Möglichkeit, die
Fördermöglichkeiten online berechnen zu lassen. Sie finden diese Seite unter www.baufoerderer.de
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) des Landes
Nordrhein-Westfalen über die NRW Bank erhalten Sie unter www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/
Bitte bedenken Sie bei diesen Fördermitteln, dass deren Beantragung meistens sehr mühsam ist ("Papierkrieg")
und Sie keinen Rechtsanspruch auf Landesfördermittel haben.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsverbilligte Darlehen für verschiedene
Maßnahmen. Schon fast ein Klassiker ist das KfW- Wohneigentumsprogramm. Neben dem Kauf oder Neubau ganzer
Häuser werden aber auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen gefördert.
Die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern laufen immer über eine Bank, z.B. im
Rahmen der Gesamtfinanzierung. Die Darlehenskonditionen sind von der KfW vorgegeben und unterscheiden
sich somit nicht bei den unterschiedlichen Kreditinstituten. Allerdings bieten nicht alle Banken alle
KfW-Programme an. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw-foerderbank.de
Hinweis: wir berücksichtigen KfW-Mittel bei jeder Finanzierung und prüfen, ob es sich für Sie rechnet,
diese Darlehen in die Gesamtfinanzierung einzubauen!
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